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   BFH, 22.12.2011 - III R 67/10   

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https://dejure.org/2011,47849
BFH, 22.12.2011 - III R 67/10 (https://dejure.org/2011,47849)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - III R 67/10 (https://dejure.org/2011,47849)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - III R 67/10 (https://dejure.org/2011,47849)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • openjur.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 70 Abs 4 EStG 2002
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • rewis.io

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; EStG § 70 Abs. 4
    Berücksichtigung der maßgeblichen Einkommensgrenze bei Gewährung von Kindergeld gegenüber einem erwachsenen Kind; Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der bestandskräftigen Festsetzung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit steht der Berücksichtigung als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 930
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
    Mit ihrer Revision rügt die Familienkasse eine unzutreffende Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und Satz 2 EStG und nimmt auf das Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09 (BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) Bezug.

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (z.B. Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

    Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982.

  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
    Eine Ausgestaltung des Grenzbetrages als Monatsbetrag ist im Hinblick auf den dadurch bedingten Verwaltungsmehraufwand und die Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1109).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
    a) In Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 3/08, BFH/NV 2010, 1262).
  • BFH, 21.10.2010 - III R 74/09

    Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
    Zur weiteren Begründung wird auf das Urteil vom 21. Oktober 2010 III R 74/09 (BFH/NV 2011, 250) Bezug genommen.
  • FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 1331/09

    Maßgebliche Einkünftegrenze für einen Anspruch auf Kindergeld für das Jahr 2008;

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der der Kläger Kindergeld für die Monate Januar bis einschließlich Mai sowie für Dezember 2008 begehrte, mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 545 veröffentlichten Urteil statt.
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